Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für unsere Reinigungsleistungen. Für Warenbestellungen im Online-Shop des Kundenportals gelten gesonderte Bedingungen, die dort vor dem Absenden der Bestellung angezeigt werden.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für Reinigungs- und gebäudenahe Dienstleistungen von ReinWerk Nord gegenüber Geschäftskunden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Vereinbarungen im Angebot sowie unsere Widerrufsbelehrung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und gebäudenahe Dienstleistungen zwischen ReinWerk Nord (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung; für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die im Angebot getroffenen Vereinbarungen sowie die gesondert erteilte Widerrufsbelehrung.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Leistungsverzeichnis oder im Reinigungsvertrag gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor. Diese Bedingungen greifen nur, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform, schriftlich oder durch Bestätigung im Kundenportal annimmt, spätestens jedoch mit Aufnahme der Leistung.
(3) Grundlage jedes Vertrages ist das dem Angebot beigefügte Leistungsverzeichnis. Es beschreibt Art, Umfang und Häufigkeit der vereinbarten Arbeiten und geht bei Abweichungen diesen Bedingungen vor.
2. Leistungen, Mitwirkung und Zutritt
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen mit eigenem, bei ihm angestelltem Personal. Nachunternehmer setzt er nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ein.
(2) Reinigungsmittel, Maschinen und Geräte stellt der Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verbrauchsmaterial für Sanitärräume, insbesondere Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier, stellt der Auftraggeber, sofern es nicht ausdrücklich in das Angebot aufgenommen wurde.
(3) Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gesondert vergütet. Den voraussichtlichen Aufwand teilt der Auftragnehmer vor Ausführung mit.
(4) Personaleinsatz und Arbeitsablauf bestimmt der Auftragnehmer. Er benennt dem Auftraggeber eine feste Ansprechperson für das Objekt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu reinigenden Flächen zu den vereinbarten Zeiten zugänglich und so weit geräumt sind, dass die Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können.
(2) Er stellt Strom und Wasser sowie, soweit erforderlich, einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Geräten und Material unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Auf Besonderheiten der Räume weist der Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten hin, insbesondere auf empfindliche Oberflächen und Materialien, technische Anlagen, Gefahrenquellen sowie besondere Zutritts- oder Hygieneregeln.
(4) Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise erbracht werden — insbesondere weil der Zutritt zum Objekt nicht gewährt wird oder das Objekt wegen Betriebsschließung, etwa wegen Betriebsferien, nicht zugänglich ist —, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Ersparte Aufwendungen rechnet sich der Auftragnehmer an. Abweichende Regelungen für angekündigte Betriebsschließungen können im Einzelvertrag getroffen werden.
§ 5 Schlüssel und Zutritt
(1) Ob und in welchem Umfang Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes überlassen werden, wird für jedes Objekt gesondert vereinbart und im Vertrag festgehalten. Übergabe und Rückgabe werden schriftlich quittiert.
(2) Der Auftragnehmer verwahrt überlassene Zugangsmittel sorgfältig und übergibt sie nur den mit dem Objekt betrauten Mitarbeitern.
(3) Den Verlust eines Zugangsmittels zeigt der Auftragnehmer unverzüglich an. Für die Haftung gilt § 10.
(4) Bei Beendigung des Vertrages gibt der Auftragnehmer alle überlassenen Zugangsmittel unverzüglich zurück.
3. Termine, Vergütung und Zahlung
§ 6 Termine, Feiertage und Ausfall
(1) Die Einsatzzeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Sie können einvernehmlich angepasst werden.
(2) Fällt ein Einsatz auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt er, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei mehrmals wöchentlicher Reinigung bietet der Auftragnehmer einen Ersatztermin an.
(3) Sagt der Auftraggeber einen Einsatz weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für diesen Einsatz abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen.
(4) Kann der Auftragnehmer einen Termin nicht einhalten, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
§ 7 Vergütung und Preisanpassung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot und wird als Festpreis je Einsatz oder als monatliche Pauschale vereinbart.
(3) Ändern sich die Lohnkosten durch eine Änderung des Tarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk oder des gesetzlichen Mindestlohns, kann der Auftragnehmer die Vergütung im Umfang der Kostenänderung anpassen. Er kündigt die Anpassung mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform an und legt die Berechnung offen. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen.
(4) Ändert sich der tatsächliche Reinigungsaufwand dauerhaft, insbesondere durch Umbau, Flächenänderung oder geänderte Nutzung, stimmen die Parteien die Vergütung neu ab.
§ 8 Rechnung und Zahlung
(1) Abrechnungsweise und Zahlungsbedingungen werden im Angebot oder im Reinigungsvertrag individuell vereinbart.
(2) Ist hierzu nichts vereinbart, wird bei wiederkehrenden Leistungen monatlich zum Monatsende abgerechnet, bei Einzelaufträgen nach Abschluss der Arbeiten; Rechnungen sind dann ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dem Empfang elektronischer Rechnungen zu.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Mängel, Haftung und Versicherung
§ 9 Mängel
(1) Erkennbare Mängel der Reinigungsleistung zeigt der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Ausführung in Textform an. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Berechtigte Mängel beseitigt der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung, in der Regel beim nächsten regulären Einsatz oder durch einen gesonderten Termin.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie ernsthaft und endgültig, bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers unberührt.
§ 10 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und legt auf Anforderung einen Nachweis vor.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Schäden, die bei der Ausführung der Arbeiten entstanden sind, zeigt der Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung an, damit sie der Versicherung gemeldet werden können.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Laufzeit, Datenschutz und Schlussbestimmungen
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen werden für jeden Vertrag individuell vereinbart und ergeben sich aus dem Angebot oder dem Reinigungsvertrag.
(2) Ist hierzu nichts vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Stand: August 2026
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerrufsrecht.
