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Ratgeber

Wie oft muss ein Büro oder eine Praxis gereinigt werden?

Von Gassan Abdalhamid · Stand: Oktober 2026 · geprüft am 30. Oktober 2026

Wer ein Büro oder eine Praxis betreibt, möchte wissen, wie oft gereinigt werden muss – und wie oft es sinnvoll ist. Feste Intervalle schreiben die Vorschriften nur für wenige Bereiche vor, vieles hängt von der Nutzung der Räume ab. Hier finden Sie, was die Arbeitsstättenverordnung, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und die Hygiene-Empfehlungen für Praxen vorgeben – und wie Sie daraus einen passenden Reinigungsplan ableiten.

Was die Arbeitsstättenverordnung verlangt

Die zentrale Vorschrift steht in § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung. Danach muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen.

Feste Intervalle für Schreibtische, Böden oder Küchen nennt die Verordnung nicht. Entscheidend ist, dass die Reinigung den hygienischen Erfordernissen entspricht. Wie oft dafür gereinigt werden muss, hängt davon ab, wie viele Menschen die Räume nutzen und wofür.

Toiletten und Waschräume: die ASR A4.1

Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“, abrufbar bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Danach sind Toilettenräume abhängig von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden.

Für Waschräume gilt Ähnliches: Auch sie sind nach der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren; werden sie täglich genutzt, sollen sie täglich gereinigt werden. Werden die Sanitärräume an jedem Arbeitstag genutzt, gehört ihre tägliche Reinigung also fest in den Reinigungsplan.

Arztpraxen: Reinigung und Desinfektion nach Risiko

Für medizinische Einrichtungen gibt die KRINKO, die Kommission für Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, eine eigene Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen heraus. Die aktuelle Fassung mit Stand 24.04.2026 überführt die Empfehlung von 2022 in eine neue Struktur, ohne sie inhaltlich zu ändern. Sie gilt für stationäre und – angepasst an das jeweilige Risiko – auch für ambulante Gesundheitseinrichtungen.

Die Empfehlung ordnet Räume Risikobereichen zu. In Bereichen ohne erhöhtes Infektionsrisiko, etwa Büros, Fluren und Verwaltung, genügt auf allen Flächen die routinemäßige Reinigung. In Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko, zum Beispiel Eingriffsräumen und Sanitärbereichen, empfiehlt die KRINKO die tägliche desinfizierende Reinigung häufig berührter und patientennaher Flächen; Fußböden und selten berührte Flächen werden dort gereinigt. Flächen, die nacheinander mit der Haut verschiedener Patienten in Kontakt kommen, etwa Patientenliegen, sollen nach jeder Benutzung desinfizierend gereinigt oder desinfiziert werden.

In der ambulanten Versorgung ist laut KRINKO die Leitung der Einrichtung für die Erstellung und Einhaltung des Hygieneplans verantwortlich. Als Teil davon soll ein Reinigungs- und Desinfektionsplan für alle Flächen festlegen, wann, womit und wie sie gereinigt oder desinfiziert werden. Diese Festlegungen sollen sich auch in der Leistungsbeschreibung für die Reinigungsfirma wiederfinden. Welche Aufgaben die Firma nicht übernimmt, gehört ebenfalls in den Plan.

Die Vorgaben im Überblick

BereichVorgabeQuelle
Toilettenräume, täglich genutztmindestens täglich reinigen, bei Bedarf desinfizierenASR A4.1
Waschräume, täglich genutztsollen täglich gereinigt werden, bei Bedarf desinfizierenASR A4.1
Alle Arbeitsräumeden hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen; Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich beseitigen§ 4 Abs. 2 ArbStättV
Praxis: Büros, Flure, Verwaltungalle Flächen routinemäßig reinigenKRINKO
Praxis: Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko, z. B. Eingriffsräumehäufig berührte und patientennahe Flächen täglich desinfizierend reinigen; Fußböden und selten berührte Flächen reinigenKRINKO
Praxis: Patientenliegen und andere Flächen mit Hautkontakt verschiedener Patientennach jeder Benutzung desinfizierend reinigen oder desinfizierenKRINKO

Für Arbeitsplätze, Teeküche und Böden in Büros gibt es keine festen Intervalle. Wie oft dort gereinigt wird, sollten Sie nach der tatsächlichen Nutzung festlegen – also nach der Zahl der Mitarbeitenden, dem Besucherverkehr und der Art der Räume.

Was in ein Leistungsverzeichnis gehört

  • alle Räume und Flächen mit ungefährer Größe
  • die Aufgaben je Raum, zum Beispiel Böden wischen oder Papierkörbe leeren
  • der Rhythmus für jede Aufgabe
  • Reinigungszeiten und die Regelung des Zugangs
  • in Praxen: welche Flächen gereinigt und welche desinfiziert werden – passend zum Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • wer Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier stellt
  • feste Ansprechpartner auf beiden Seiten

Reicht es, die Toiletten zweimal pro Woche zu reinigen?

Im Büro oder in der Praxis nicht, wenn die Toiletten täglich genutzt werden. Die ASR A4.1 verlangt in diesem Fall mindestens eine tägliche Reinigung.

Gilt die Reinigungspflicht auch für kleine Büros?

Die Pflicht aus § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung richtet sich an den Arbeitgeber und unterscheidet nicht nach der Größe des Betriebs. Auch im kleinen Büro müssen die Räume den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.

Muss die Reinigungsfirma in der Praxis auch desinfizieren?

Das legt die Praxis fest. Nach der KRINKO-Empfehlung gehört in den Reinigungs- und Desinfektionsplan, welche Aufgaben die externe Reinigungsfirma übernimmt und welche nicht. Für jede Fläche sollte klar sein, wann, womit und wie sie gereinigt oder desinfiziert wird.

Sie suchen eine Reinigung, die zu Ihren Räumen passt? Unsere Büroreinigung und Gebäudereinigung richten wir nach Ihrem Bedarf aus – in Kiel, Plön, Eutin und Umgebung.

Quellen

  1. § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten — Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, abgerufen am 30.10.2026
  2. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ — Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 212
  3. Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen — Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsblatt 2026, Stand 24.04.2026, DOI 10.1007/s00103-026-04261-3

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der genannten Quellen.

Über den Autor

Gassan Abdalhamid

Gassan Abdalhamid · Betriebsleiter

Gassan Abdalhamid ist Betriebsleiter von ReinWerk Nord in Ascheberg. Er leitet den Betrieb im Tagesgeschäft, plant die Einsätze und ist Ansprechpartner für die Kunden zwischen Kiel, Plön und der Ostsee.

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