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Leistung · Winterdienst

Winterdienst in Kiel, Plön und Ostholstein – sichere Wege bei Schnee und Glätte

Wenn es nachts friert oder schneit, müssen Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten am Morgen begehbar sein. Für Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende ist das nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern der Verkehrssicherungspflicht.

Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Ihr Grundstück in Kiel, Plön, Preetz, Eutin und Umgebung. Sie müssen nicht mehr früh aufstehen oder Mitarbeitende zum Schippen einteilen – wir behalten das Wetter im Blick und rücken aus, wenn es nötig ist.

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Schneeräumung eines Gehwegs mit einer Schneeschaufel

Leistungsumfang: Winterdienst

Leistungsumfang Winterdienst
AufgabeWie oft
Gehwege vor dem Grundstück räumenbei Schneefall
Bei Glätte abstumpfende Mittel streuenbei Glätte
Hauseingänge und Treppen außen freihaltenbei Schnee und Glätte
Zufahrten und Zugänge zu Mülltonnen räumenbei Schneefall
Parkplatzflächen und Fahrgassen räumennach Absprache
Kontrollgänge bei anhaltender Glättenach Wetterlage
Streugut nach der Saison zusammenkehreneinmal im Frühjahr

Nicht enthalten

  • Abtransport großer Schneemengen
  • Räumen von Dächern und Dachrinnen
  • Entfernen von Eiszapfen in großer Höhe
  • Räumen öffentlicher Straßen
  • Reparatur von Schäden durch Frost

Für welche Objekte

  • Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
  • Gewerbe- und Bürogebäude
  • Arztpraxen und Ärztehäuser
  • Läden und Gastronomie
  • Kitas und Vereinsgelände

So läuft es ab

  1. 01

    Anfrage vor dem Winter

    Melden Sie sich am besten im Herbst, damit wir Ihr Grundstück rechtzeitig in die Tourenplanung aufnehmen können.

  2. 02

    Flächen festlegen

    Wir sehen uns an, welche Wege, Eingänge und Flächen geräumt werden sollen, und halten das auf einem Plan fest.

  3. 03

    Vertrag für die Saison

    Sie erhalten ein Angebot für die Wintersaison mit den vereinbarten Flächen und Leistungen.

  4. 04

    Einsatz bei Schnee und Glätte

    Sobald die Wetterlage es erfordert, rücken wir aus – auch am Wochenende und an Feiertagen.

Wovon der Aufwand abhängt

  • Länge der Gehwege und Größe der Flächen
  • Anzahl der Zugänge und Treppen
  • Gewünschte Uhrzeiten und Einsatzbereitschaft
  • Vorgaben aus der Satzung Ihrer Gemeinde
  • Art des Streuguts

Verantwortung, die Sie abgeben können

Wer ein Grundstück besitzt oder vermietet, muss in der Regel dafür sorgen, dass angrenzende Gehwege bei Schnee und Glätte sicher begehbar sind. Rutscht jemand aus, stellt sich schnell die Frage, wer zuständig war.

Mit einem festen Winterdienstvertrag liegt die Durchführung bei uns. Sie wissen, dass sich jemand kümmert – auch wenn Sie selbst verreist oder krank sind.

Für Vermieter, Verwaltungen und Gewerbe

In Wohnanlagen ist es oft schwierig, das Räumen unter den Mietern zu organisieren. Gewerbebetriebe wollen, dass Kunden und Patienten morgens sicher bis zur Tür kommen. Für beide übernehmen wir den Winterdienst als feste Leistung über die ganze Saison.

Einsatzgebiet zwischen Kiel und der Ostsee

Von unserem Standort in Ascheberg sind wir schnell in Plön, Preetz, Kiel, Neumünster und Eutin. Auch Grundstücke in Malente, Lütjenburg, Bad Segeberg, Lübeck, Ahrensburg und an der Ostseeküste bis Heiligenhafen betreuen wir im Winter.

Das ganze Jahr betreut

Im Winter räumen wir, im Sommer pflegen wir die Außenanlagen: Wer Winterdienst und Gartenpflege kombiniert, hat für sein Grundstück das ganze Jahr einen Ansprechpartner. Auch Treppenhaus- und Gebäudereinigung lassen sich dazubuchen.

Hier sind wir im Einsatz

Fragen und Antworten: Winterdienst

Kann ich die Räum- und Streupflicht auf Sie übertragen?

Ja, die Durchführung des Winterdienstes kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden. Welche Pflichten genau gelten, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Verwaltung oder einen Rechtsberater.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das legt jede Gemeinde in ihrer Straßenreinigungssatzung fest, die Zeiten unterscheiden sich von Ort zu Ort. Wir richten unsere Einsätze nach den Vorgaben, die für Ihr Grundstück gelten.

Was wird gestreut?

Viele Gemeinden schreiben abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vor und erlauben Streusalz nur in Ausnahmefällen. Wir halten uns an die örtlichen Regeln.

Kommen Sie auch am Wochenende?

Ja. Schnee und Glätte richten sich nicht nach Arbeitszeiten, deshalb sind wir in der Saison auch an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz.

Wann sollte ich den Winterdienst buchen?

Am besten im Herbst, vor dem ersten Frost. Dann können wir Ihr Objekt fest einplanen.

Was kostet der Winterdienst?

Das hängt von den Flächen, der Zahl der Zugänge und den gewünschten Leistungen ab. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein Angebot für die ganze Saison.

Aus unserem Ratgeber

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Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt — wir melden uns mit einem Termin für die Besichtigung und einem Angebot.

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Stand: Oktober 2026